Wir bilden aus
Du möchtest Dich näher informieren?
Dann wähle hier die entsprechende Klasse aus:
+++ Solange die Hygienevorschriften der Coronaverordnung für uns gelten, benötigst du bereits ab der ersten Fahrstunde eine eigene Schutzausrüstung (Helm, Motorradhose, Motorradjacke, Motorradhandschuhe, Motorradstiefel). Jeweils mit den nötigen Protektoren!!! +++
Gerne beraten wir dich!
Wir bilden ab einem gewissen Ausbildungsstand des Fahrschülers von Motorrad zu Motorrad aus. Einige Tricks und Kniffe kann man eben besser abschauen, als sich lang und breit erklären zu lassen. Während der ganzen Zeit stehen die Fahrschüler*innen mit unserem Fahrlehrer*innen in Funkkontakt, um eine optimale Ausbildung zu gewährleisten. Dabei setzen wir nur modernste Kommunikationstechnik ein.
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
(30 Fragen – ab 11 oder 2 × 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Die Praktische Prüfung dauert 55 Minuten – Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)
Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50ccm Hubraum und einer bbH von max. 50km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Oder auch … Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: Mofa
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³
Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis max. 15 kW.
12 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkeheit
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder 2 × 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Sie dauert mindestens 70 Minuten. (Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
Wenn der „alte“ Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit erteilt.
Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klasse: AM
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
12 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff
(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Achtung: Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen!
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zu A2 ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich.
(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 oder 2×5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
Die Praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten. Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrassen. Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren verkürzt sich zudem die Praktische Prüfung auf 60 Minuten.
Wenn der „alte“ Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit erteilt.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie (ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre) und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre) und Praktische Prüfung
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
(ohne Vorbesitz A2 >2 Jahre)
12 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff
(ohne Vorbesitz A2 >2 Jahre)
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Achtung: Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen!
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zu A2 ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich.
(ohne Vorbesitz A2 >2 Jahre)
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 oder 2 × 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
Die Praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten. Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrassen. Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren verkürzt sich zudem die Praktische Prüfung auf 60 Minuten.
Mindestalter: 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Ausbildung: Theorie (ohne Vorbesitz A2 >2Jahre) und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (ohne Vorbesitz A2 >2Jahre) und Praktische Prüfung
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Stufenführerschein
Du hast schon … aber willst mehr?
Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklasseneuropaweit übernommen!
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung und damit auch die theoretische Ausbildung, sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens ZWEI Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben.
Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet.
Hier findest Du Informationen zu unseren Ausbildungsmöglichkeiten in den Pkw Klassen.
Ach ja, zG bedeutet zulässige Gesamtmasse und bbH bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
B / BF 17
Kraftwagen bis 3,5to zG
Mit der Klasse B dürfen mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5to folgende Anhänger gezogen werden:
– Anhänger bis 750kg zG
– Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Eingeschlossene Klassen: L und AM
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
(30 Fragen – ab 11 oder 2 × 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden; pro Frage sind mehrere Fehlerpunkte möglich)
Sie dauert mindestens 45 Minuten, Fahrten innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
Sie dürfen …
… Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 to zG)
… Fahrzeuge der Klasse C1(1) bzw. C1E(1) fahren.
Diese Klassen werden auf das 65. Lebensjahr befristet. Aber sie können nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustandes und das Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Wer nicht umschreiben lässt, darf ab dem 65.Lebensjahr keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5to zG fahren. Dies gilt auch, wenn die Klassen C1 und C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden.
Wer Fahrzeugkombinationen fahren will, die über den Umfang der Klasse C1E(1) hinausgehen (über 12 to zG), muss seinen Führerschein spätestens zum 50.Geburtstag in die Klasse CE (CE79) – beschränkt auf leichte Kombinationen – umtauschen. Dazu wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und des Sehvermögens benötigt.
Ansonsten muss der alte Führerschein nicht umgetauscht werden. Wer den Führerschein umtauscht, bekommt die Klassen B, BE, L(*2) und M(*3) unbefristet, die Klassen C1(*1) und C1E(*1) befristet auf das 65. Lebensjahr erteilt.
(*1) Klasse C1 und C1E = Kfz bis 7,5 to zG mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12to nicht übersteigen.
(*2) Klasse L = Traktoren bis 40 km/h bbH, Stapler und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH
(Mehr dazu unter Klasse L)
(*3) Klasse AM = Kleinkrafträder (gerne auch Roller genannt) bis 50 ccm Hubraum und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h.
(Mehr dazu unter Klasse AM)
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: L und AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
BE
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
(Wer eine schwerere Kombination fahren will muss die Klasse C1 besitzen.)
Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Theorieprüfung entfällt.
Sie dauert mindestens 45 Minuten, Fahrten innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
siehe unter Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Lichtbild
Sehtest
Vom Lastentaxi bis zum Gliederzug bieten wir Ihnen schon bei der Ausbildung die Möglichkeit sich mit Ihrem späteren Arbeitsgerät vertraut zu machen.
C1
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zG
6 Doppelstunden Grundstoff und
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
1 Überlandfahrt
1 Autobahnfahrt
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
2 Nachtfahrten
30 Fragen – bei weniger als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden.
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 45 Minuten – Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat …
… darf nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht sein.
Wer umtauscht, erhält dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.
Mindestalter: 18 (21) Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
C1E
Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,
Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG,
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.
Keine Theorieausbildung!
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
1 Überlandfahrt
1 Autobahnfahrt
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
2 Nachtfahrten
Keine Theorieprüfung erforderlich.
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 45 Minuten – Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat …
… darf nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht sein.
Wer umtauscht, erhält dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.
Mindestalter: 18 (21) Jahren
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, B96, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
C
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG.
6 Doppelstunden Grundstoff und
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
8 Überlandfahrten
3 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
30 Fragen – bei weniger als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden.
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 75 Minuten – Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert.
Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat …
… darf nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht sein.
Wer umtauscht, erhält dann die Klassen B, BE, B96, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.
Mindestalter: 18 (21) Jahren
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1, L, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
CE
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG
6 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
8 Überlandfahrten
3 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
30 Fragen – bei weniger als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden.
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 75 Minuten – Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert.
Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat …
… darf nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht sein.
Wer umtauscht, erhält dann die Klassen B, BE, B96, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.
Mindestalter:18 (21) Jahre
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Vom Ruftaxi bis zum Bus bieten wir Ihnen schon bei der Ausbildung die Möglichkeit sich mit Ihrem späteren Arbeitsgerät vertraut zu machen.
D1
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
6 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff
41 Stunden Grundausbildung
19 Überlandfahrten
12 Autobahnfahrten
7 Nachtfahrten
16 Stunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
4 Nachtfahrten
8 Stunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
4 Nachtfahrten
6 Stunden Grundausbildung
4 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
2 Nachtfahrten
Theorieprüfung ist abzulegen
(38 Fragen – ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.)
Dauer mindestens 60 Minuten (Zur Prüfung gehört Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten; Fahren innerorts, außerorts und Autobahn).
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn …
… durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
… Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
… Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.
Wichtig!!! Es wird mindestens der Führerschein der Klasse B benötigt, sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs
D1E
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
4 Stunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Die Theorieprüfung entfällt!
Dauer mindestens 45 Minuten (Zur Prüfung gehört: Verbinden und Trennen; Fahren innerorts, außerorts und Autobahn)
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn …
… durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
… Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
… Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.
Wichtig!!! Es wird mindestens der Führerschein der Klasse B benötigt, sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: D1
Eingeschlossene Klassen: BE, B96 bei Besitz von C1; C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs
D
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
6 Doppelstunden Grundstoff und
18 Doppelstunden Zusatzstoff (nur B)
12 Doppelstunden Zusatzstoff (C1)
6 Doppelstunden
8 Doppelstunden Zusatzstoff
45 Stunden Grundausbildung
22 Überlandfahrten
14 Autobahnfahrten
8 Nachtfahrten
33 Stunden Grundausbildung
12 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
5 Nachtfahrten
14 Stunden Grundausbildung
16 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
6 Nachtfahrten
7 Stunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
20 Stunden Grundausbildung
5 Überlandfahrten
5 Autobahnfahrten
5 Nachtfahrten
Theorieprüfung ist abzulegen
(43 Fragen – ab 12 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Dauer mindestens 75 Minuten (Zur Prüfung gehört: Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten; Fahren innerorts, außerorts und Autobahn)
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn …
… durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
… Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
… Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.
Wichtig!!! Es wird mindestens der Führerschein der Klasse B benötigt, sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1, L, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs
DE
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
4 Stunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
4 Stunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
Die Theorieprüfung entfällt!
Dauer mindestens 45 Minuten (Zur Prüfung gehört: Verbinden und Trennen; Fahren innerorts, außerorts und Autobahn)
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn …
… durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
… Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
… Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.
Wichtig!!! Es wird mindestens der Führerschein der Klasse B benötigt, sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, B96 bei Besitz von C1: C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Wir bieten zusätzlich zu den üblichen Leistungen einer Fahrschule ein Komplettpaket „Führerscheinantrag“ an.
Das Komplettpaket beinhaltet alles was für den Führerscheinantrag notwendig ist.
Dabei ist es egal ob alle drei Bausteine oder das Fehlende ergänzt werden.
Die Ausbildung wird von uns selbst durchgeführt und findet regelmäßig in unserer Fahrschule statt.
Mit diesem Angebot schließen wir eine wichtige Lücke auf dem Weg zum Führerschein. Unsere Kursteilnehmer profitieren von dem Angebot in dreifacher Hinsicht.
Statt zu drei verschiedenen Orten, zu drei verschiedenen Terminen hetzen zu müssen um alle Notwendigkeiten für den Führerscheinantrag komplett zu haben, können unsere Fahrschüler an einem Tag, in bekannter Atmosphäre auch diesen Teil der Ausbildung bei uns absolvieren.
Stressfrei und entspannt.
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammmer.
Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, da Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen müssen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um offene Fragen zu klären, oder Ihnen eine ganz persönlich auf Sie oder Ihre Firma abgestimmte Weiterbildung zu planen und durchzuführen.