Kompetent & zielführend

Kompetent & zielführend

Fahrschule Michel

Fahrschule Michel

Frau im Auto schaut aus dem Fenster

Dein Ticket zur Veränderung

Dein Ticket zur Veränderung

Fahrschule Michel

Fahrschule Michel

Starte mit uns durch

Starte mit uns durch

Fahrschule Michel

Fahrschule Michel

Mann im Auto schaut aus dem Fenster

Mach dich unabhängig

Mach dich unabhängig

Fahrschule Michel

Fahrschule Michel

In Bühl und Vimbuch

In Bühl und Vimbuch

Fahrschule Michel

Fahrschule Michel

Wir bilden aus

Du möchtest Dich näher informieren?
Dann wähle hier die entsprechende Klasse aus:

Motorrad

+++ Solange die Hygienevorschriften der Coronaverordnung für uns gelten, benötigst du bereits ab der ersten Fahrstunde eine eigene Schutzausrüstung (Helm, Motorradhose, Motorradjacke, Motorradhandschuhe, Motorradstiefel). Jeweils mit den nötigen Protektoren!!! +++

Gerne beraten wir dich!

Wir bilden ab einem gewissen Ausbildungsstand des Fahrschülers von Motorrad zu Motorrad aus. Einige Tricks und Kniffe kann man eben besser abschauen, als sich lang und breit erklären zu lassen. Während der ganzen Zeit stehen die Fahrschüler*innen mit unserem Fahrlehrer*innen in Funkkontakt, um eine optimale Ausbildung zu gewährleisten. Dabei setzen wir nur modernste Kommunikationstechnik ein.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
(30 Fragen – ab 11 oder 2 × 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praxis:

Die Praktische Prüfung dauert 55 Minuten – Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)

Wissenswertes:

Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50ccm Hubraum und einer bbH von max. 50km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Oder auch … Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Sonstiges:

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: Mofa
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³
Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis max. 15 kW.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkeheit

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder 2 × 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praxis:

Sie dauert mindestens 70 Minuten. (Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.

Wissenswertes:

Wenn der „alte“ Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit erteilt.

Sonstiges:

Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klasse: AM

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
12 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Achtung: Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen!
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zu A2  ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Theorie:

(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 oder 2×5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praxis:

(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
Die Praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten. Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrassen. Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren verkürzt sich zudem die Praktische Prüfung auf 60 Minuten.

Wissenswertes:

Wenn der „alte“ Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit erteilt.

Sonstiges:

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie (ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre) und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre) und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

(ohne Vorbesitz A2 >2 Jahre)
12 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

(ohne Vorbesitz A2 >2 Jahre)
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Achtung: Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen!
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zu A2  ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Theorie:

(ohne Vorbesitz A2 >2 Jahre)
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 oder 2 × 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praxis:

(ohne Vorbesitz A1 >2 Jahre)
Die Praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten. Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrassen. Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren verkürzt sich zudem die Praktische Prüfung auf 60 Minuten.

Sonstiges:

Mindestalter: 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Ausbildung: Theorie (ohne Vorbesitz A2 >2Jahre) und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (ohne Vorbesitz A2 >2Jahre) und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Stufenausbildung für die Klassen A1 oder A2

Du hast schon … aber willst mehr?

Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklasseneuropaweit übernommen!

Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung und damit auch die theoretische Ausbildung, sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens ZWEI Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben.

Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet.

Auto (Pkw)

Hier findest Du Informationen zu unseren Ausbildungsmöglichkeiten in den Pkw Klassen.

Ach ja, zG bedeutet zulässige Gesamtmasse und bbH bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftwagen bis 3,5to zG
Mit der Klasse B dürfen mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5to folgende Anhänger gezogen werden:
– Anhänger bis 750kg zG
– Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Eingeschlossene Klassen: L und AM

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
(30 Fragen – ab 11 oder 2 × 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden; pro Frage sind mehrere Fehlerpunkte möglich)

Praxis:

Sie dauert mindestens 45 Minuten, Fahrten innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraßen.

Wissenswertes für die „alten Hasen“ im Besitz des Führerscheis der alten Klasse 3:

Sie dürfen …

… Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 to zG)
… Fahrzeuge der Klasse C1(1) bzw. C1E(1) fahren.
Diese Klassen werden auf das 65. Lebensjahr befristet. Aber sie können nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustandes und das Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Wer nicht umschreiben lässt, darf ab dem 65.Lebensjahr keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5to zG fahren. Dies gilt auch, wenn die Klassen C1 und C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden.
Wer Fahrzeugkombinationen fahren will, die über den Umfang der Klasse C1E(1) hinausgehen (über 12 to zG), muss seinen Führerschein spätestens zum 50.Geburtstag in die Klasse CE (CE79) – beschränkt auf leichte Kombinationen – umtauschen. Dazu wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und des Sehvermögens benötigt.
Ansonsten muss der alte Führerschein nicht umgetauscht werden. Wer den Führerschein umtauscht, bekommt die Klassen B, BE, L(*2) und M(*3) unbefristet, die Klassen C1(*1) und C1E(*1) befristet auf das 65. Lebensjahr erteilt.

(*1) Klasse C1 und C1E = Kfz bis 7,5 to zG mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12to nicht übersteigen.

(*2) Klasse L = Traktoren bis 40 km/h bbH, Stapler und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH
(Mehr dazu unter Klasse L)

(*3) Klasse AM = Kleinkrafträder (gerne auch Roller genannt) bis 50 ccm Hubraum und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h.
(Mehr dazu unter Klasse AM)

Sonstiges:

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: L und AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
(Wer eine schwerere Kombination fahren will muss die Klasse C1 besitzen.)

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Theorieprüfung entfällt.

Praxis:

Sie dauert mindestens 45 Minuten, Fahrten innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraßen.

Wissenswertes:

siehe unter Klasse B

Sonstiges:

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Sehtest

Lkw

Vom Lastentaxi bis zum Gliederzug bieten wir Ihnen schon bei der Ausbildung die Möglichkeit sich mit Ihrem späteren Arbeitsgerät vertraut zu machen.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zG

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff und
6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt

Gemeinsamer Ausbildungsgang mit Klasse C1 und C1E:
Solo:

1 Überlandfahrt
1 Autobahnfahrt

Zug:

3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
2 Nachtfahrten

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

30 Fragen – bei weniger als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden.

Praxis:

Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 45 Minuten – Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.

Wissenswertes:

Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat …
… darf nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht sein.
Wer umtauscht, erhält dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.

Sonstiges:

Mindestalter: 18 (21) Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,
Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG,
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

Keine Theorieausbildung!

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt

Gemeinsamer Ausbildungsgang mit Klasse C1 und C1E:
Solo:

1 Überlandfahrt
1 Autobahnfahrt

Zug:

3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
2 Nachtfahrten

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Keine Theorieprüfung erforderlich.

Praxis:

Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 45 Minuten – Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.

Wissenswertes:

Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat …
… darf nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht sein.
Wer umtauscht, erhält dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.

Sonstiges:

Mindestalter: 18 (21) Jahren
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, B96, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff und
10 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Bei Erweiterung von Klasse B auf C:

5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von Klasse C1 auf C:

3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C mit CE:
(siehe auch Klasse CE)

8 Überlandfahrten
3 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

30 Fragen – bei weniger als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden.

Praxis:

Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 75 Minuten – Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.

Wissenswertes:

Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert.

Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat …
… darf nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht sein.
Wer umtauscht, erhält dann die Klassen B, BE, B96, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.

Sonstiges:

Mindestalter: 18 (21) Jahren
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1, L, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Erweiterung von Klasse C auf CE:

5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C mit CE:
(siehe auch Klasse C)

8 Überlandfahrten
3 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

30 Fragen – bei weniger als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden.

Praxis:

Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 75 Minuten – Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraßen.

Wissenswertes:

Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert.

Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat …
… darf nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht sein.
Wer umtauscht, erhält dann die Klassen B, BE, B96, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.

Sonstiges:

Mindestalter:18 (21) Jahre
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs

Bus

Vom Ruftaxi bis zum Bus bieten wir Ihnen schon bei der Ausbildung die Möglichkeit sich mit Ihrem späteren Arbeitsgerät vertraut zu machen.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

Bei Erweiterung von Klasse B auf D1:

6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Erweiterung von Klasse C1/C auf D1:

6 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Wer die Klasse B oder C1 seit weniger als 2 Jahren besitzt benötigt:

41 Stunden Grundausbildung
19 Überlandfahrten
12 Autobahnfahrten
7 Nachtfahrten

Wer die Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren besitzt benötigt:

16 Stunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
4 Nachtfahrten

Wer die Klasse C seit weniger als 2 Jahren besitzt:

8 Stunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
4 Nachtfahrten

Wer die Klasse C seit mehr als 2 Jahren besitzen:

6 Stunden Grundausbildung
4 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
2 Nachtfahrten

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Theorieprüfung ist abzulegen
(38 Fragen – ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.)

Praxis:

Dauer mindestens 60 Minuten (Zur Prüfung gehört Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten; Fahren innerorts, außerorts und Autobahn).

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn …
… durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
… Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
… Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.

Sonstiges:

Wichtig!!! Es wird mindestens der Führerschein der Klasse B benötigt, sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praxis:

4 Stunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Die Theorieprüfung entfällt!

Praxis:

Dauer mindestens 45 Minuten (Zur Prüfung gehört: Verbinden und Trennen; Fahren innerorts, außerorts und Autobahn)

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn …
… durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
… Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
… Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.

Sonstiges:

Wichtig!!! Es wird mindestens der Führerschein der Klasse B benötigt, sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: D1
Eingeschlossene Klassen: BE, B96 bei Besitz von C1; C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

Bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1:

6 Doppelstunden Grundstoff und
18 Doppelstunden Zusatzstoff (nur B)
12 Doppelstunden Zusatzstoff (C1)

Bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1:

6 Doppelstunden
8 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Wer die Klasse B oder C1 seit weniger als 2 Jahren besitzt benötigt:

45 Stunden Grundausbildung
22 Überlandfahrten
14 Autobahnfahrten
8 Nachtfahrten

Wer die Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren besitzt benötigt:

33 Stunden Grundausbildung
12 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
5 Nachtfahrten

Wer die Klasse C seit weniger als 2 Jahren besitzt:

14 Stunden Grundausbildung
16 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
6 Nachtfahrten

Wer die Klasse C seit mehr als 2 Jahren besitzen:

7 Stunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Wer die Klasse D1 bereits besitzt:

20 Stunden Grundausbildung
5 Überlandfahrten
5 Autobahnfahrten
5 Nachtfahrten

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Theorieprüfung ist abzulegen
(43 Fragen – ab 12 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praxis:

Dauer mindestens 75 Minuten (Zur Prüfung gehört: Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten; Fahren innerorts, außerorts und Autobahn)

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn …
… durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
… Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
… Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.

Sonstiges:

Wichtig!!! Es wird mindestens der Führerschein der Klasse B benötigt, sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1, L, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D  und einem Anhänger über 750 kg zG.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praxis:

Wer die Klasse D1 bereits besitzt:

4 Stunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Wer die Klasse D bereits besitzt:

4 Stunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie:

Die Theorieprüfung entfällt!

Praxis:

Dauer mindestens 45 Minuten (Zur Prüfung gehört: Verbinden und Trennen; Fahren innerorts, außerorts und Autobahn)

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn …
… durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
… Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
… Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.

Sonstiges:

Wichtig!!! Es wird mindestens der Führerschein der Klasse B benötigt, sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, B96 bei Besitz von C1: C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die wir bei Antragstellung benötigen:

Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs

Erste Hilfe

Wir bieten zusätzlich zu den üblichen Leistungen einer Fahrschule ein Komplettpaket „Führerscheinantrag“ an.

Das Komplettpaket beinhaltet alles was für den Führerscheinantrag notwendig ist.

  • Erste Hilfe Kurs für alle Klassen!!! (9 UE)
  • Sehtest (Wir sind anerkannte Sehteststelle)
  • Biometrische Passbilder

Dabei ist es egal ob alle drei Bausteine oder das Fehlende ergänzt werden.

Die Ausbildung wird von uns selbst durchgeführt und findet regelmäßig in unserer Fahrschule statt.

Mit diesem Angebot schließen wir eine wichtige Lücke auf dem Weg zum Führerschein. Unsere Kursteilnehmer profitieren von dem Angebot in dreifacher Hinsicht.

Statt zu drei verschiedenen Orten, zu drei verschiedenen Terminen hetzen zu müssen um alle Notwendigkeiten für den Führerscheinantrag komplett zu haben, können unsere Fahrschüler an einem Tag, in bekannter Atmosphäre auch diesen Teil der Ausbildung bei uns absolvieren.

Stressfrei und entspannt.

Berufskraftfahrer

Sie suchen Informationen zum Thema Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung?

Dann sind Sie bei uns richtig.

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammmer.

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, da Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen müssen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um offene Fragen zu klären, oder Ihnen eine ganz persönlich auf Sie oder Ihre Firma abgestimmte Weiterbildung zu planen und durchzuführen.